In Ihrer Kanzlei läuft mehr KI, als die Leitung weiß.
Mitarbeitende nutzen Chatdienste mit privaten Zugängen, und in Ihrer Kanzleisoftware sind KI-Funktionen aktiv, die niemand bewusst eingeschaltet hat. Ich erhebe, welche Werkzeuge tatsächlich im Haus verwendet werden und wohin die Mandantendaten dabei fließen — als Ingenieur, der diese Systeme selbst baut. Darauf setzen Schulung, Richtlinie und die Dokumentation nach Artikel 4 der KI-Verordnung auf.
30 Minuten · telefonisch oder vor Ort · ohne Verkaufsdruck
nach Art. 4 KI-VO
Artikel 4 der KI-Verordnung wird anwendbar. Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördern.
Der Digital Omnibus formuliert Artikel 4 weicher — abgeschafft ist die Pflicht nicht. Zwei Tage später wird die Bundesnetzagentur KI-Aufsicht.
Die Rechtslage bewegt sich. Was in Ihrer Kanzlei läuft, sollten Sie unabhängig davon wissen.
Drei Sätze, die in fast jeder Kanzlei zutreffen.
Nicht als Vorwurf, sondern als Beschreibung der Lage. Die Werkzeuge kamen schneller in die Kanzleien als die Regeln für ihren Einsatz.
Es wird längst genutzt
Mitarbeitende formulieren Mandantenschreiben vor, fassen Unterlagen zusammen, recherchieren. Meist mit privaten Zugängen, weil es offiziell nie geregelt wurde. Was niemand geregelt hat, kann niemand kontrollieren.
Ein Verbot löst es nicht
Kanzleien, die KI komplett untersagen, verlieren doppelt: Der Einsatz findet trotzdem statt, nur unsichtbar — und der Zeitvorteil, den Wettbewerber realisieren, fehlt. Regeln wirken, Verbote verdrängen.
Im Ernstfall zählt Papier
Wenn gefragt wird, ob Sie Ihrer Kompetenzpflicht nachgekommen sind, hilft kein guter Vorsatz. Es zählt, was Sie vorlegen können: wer geschult wurde, wann, mit welchen Inhalten, nach welcher Richtlinie.
Warum der AV-Vertrag nicht ausreicht.
Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger. Für Sie gilt nicht nur die Datenschutz-Grundverordnung, sondern zusätzlich die strafbewehrte Verschwiegenheitspflicht. Das ist ein Unterschied mit erheblichen Folgen.
Wer einen externen Dienstleister an Mandantendaten heranlässt — und ein KI-Anbieter ist genau das —, muss dafür sorgen, dass dieser zur Geheimhaltung verpflichtet wird. Unterbleibt das und offenbart der Dienstleister ein Geheimnis, steht die Kanzleileitung selbst in der Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB. Daneben verlangt § 62a StBerG als eigene berufsrechtliche Pflicht die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, einen Vertrag in Textform und die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen — bei Verarbeitung im Ausland zusätzlich ein vergleichbares Schutzniveau.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO deckt das nicht ab. Er regelt Datenschutz, nicht Berufsgeheimnis; beide Ebenen gelten nebeneinander. In der Praxis heißt das: Viele Kanzleien haben ein KI-Werkzeug eingeführt, einen AV-Vertrag abgeschlossen und halten die Sache damit für erledigt.
Um das zu beurteilen, brauchen Sie zuerst Fakten. Welche Werkzeuge laufen überhaupt, welche Verträge liegen dazu vor, wo wird verarbeitet, werden Eingaben zum Training verwendet? Das erhebe ich und lege es Ihnen geordnet vor. Die berufsrechtliche Bewertung des Einzelfalls trifft Ihre Kanzlei — bei Bedarf mit Ihrer Kammer oder Ihrem Anwalt. Ich bin Ingenieur und leiste keine Rechtsberatung.
Ein Paket. Ein Festpreis. Zwei Wochen.
Kein Beratungstagewerk mit offenem Ende, keine Lizenz, kein Abonnement. Sie wissen vorher, was Sie bekommen und was es kostet.
KI-Kompetenz-Paket für Steuerkanzleien
Anonym erhoben, damit ehrlich geantwortet wird. Sie erfahren, was im Haus tatsächlich verwendet wird — einschließlich der Zugänge, von denen die Leitung bislang nichts weiß, und der KI-Funktionen, die in vorhandener Software mitgeliefert wurden.
Für jedes gefundene Werkzeug halte ich fest, wohin die Eingaben gehen: Verarbeitungsregion, eingebundene Unterauftragnehmer, Verwendung der Eingaben zum Training, verfügbare Vertragsdokumente und ob der Anbieter eine Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform anbietet. Technische Erhebung, keine rechtliche Bewertung — die bleibt bei Ihnen.
Für die gesamte Kanzlei, in Ihren Räumen oder online. Keine Rechtsvorlesung, sondern: welches Werkzeug wofür, welche Daten unter keinen Umständen, woran man eine erfundene Antwort erkennt und was zu tun ist, wenn doch etwas schiefgeht.
Auf Ihre Abläufe zugeschnitten, nicht die Mustervorlage aus dem Netz, die an Ihrer Praxis vorbeigeht. Verständlich genug, dass Ihre Mitarbeitenden sie tatsächlich lesen. Ich verkaufe keine Software und erhalte keine Provision.
Teilnehmerliste, Inhalte, Datum, Unterschriften, Richtlinie und Bestandsaufnahme — abgelegt in einer Mappe, die Sie im Ernstfall vorlegen können. Genau das, wonach dann gefragt wird.
Drei Termine, zwei Wochen, ein Ordner.
Erstgespräch, 30 Minuten
Telefonisch. Ich frage nach Ihrer Kanzleigröße, den eingesetzten Systemen und dem, was Sie bereits geregelt haben. Danach wissen Sie, ob das Paket für Sie passt. Wenn nicht, sage ich das.
Bestandsaufnahme, eine Woche
Ihr Team beantwortet anonym einen kurzen Fragebogen. Parallel trage ich zu jedem genannten Werkzeug die Datenwege und die vorhandenen Vertragsdokumente zusammen und entwerfe die Richtlinie für Ihre Abläufe.
Schulung und Übergabe
90 Minuten mit dem gesamten Team, im Anschluss 20 Minuten allein mit der Kanzleileitung für die Ergebnisse der Bestandsaufnahme. Sie erhalten die vollständige Dokumentation am selben Tag.
Marcel Wollmann
- Machine-Learning-Engineer
- AWS Certified AI Practitioner
- Honorardozent für KI
- Dresden, Sachsen
Ich bin Ingenieur, kein Kanzleiberater. Das ist für Sie in zwei Punkten relevant.
Erstens verstehe ich die Werkzeuge von innen — was ein Sprachmodell tatsächlich tut, wo Daten hinfließen, warum manche Antwort erfunden ist und woran man das erkennt. Zweitens verkaufe ich keine KI-Software. Ich habe kein Produkt, das ich Ihnen unterschieben müsste, und bekomme von keinem Anbieter Provision. Wenn das kostenlose Werkzeug für Sie das richtige ist, sage ich Ihnen das.
Als Honorardozent unterrichte ich KI und maschinelles Lernen. Erklären ist der Teil meiner Arbeit, den ich am längsten mache — und der Grund, warum eine Schulung bei mir nicht aus Folien mit Warnhinweisen besteht.
Ich arbeite regional. Wenn Sie in Sachsen oder Mitteldeutschland sitzen, komme ich zu Ihnen.
Was Kanzleien vorher wissen wollen.
Drohen uns wirklich Bußgelder, wenn wir nichts tun?
Nein — und ich sage das bewusst, weil andere Anbieter hier mit sehr großen Zahlen arbeiten. Artikel 4 ist eine Bemühenspflicht ohne eigene Bußgeldnorm. Es gibt keine Behörde, die Ihnen allein wegen einer fehlenden Schulung ein Bußgeld auferlegt.
Der reale Grund, es trotzdem zu tun, ist ein anderer: Wenn durch einen KI-Einsatz ein Schaden entsteht — eine falsche Auskunft an einen Mandanten, ein Datenabfluss —, wird gefragt, welche Vorkehrungen Sie getroffen haben. Das betrifft Ihre Haftung und Ihre Berufshaftpflicht. An dieser Stelle ist eine dokumentierte Schulung Gold wert, und ihr Fehlen ein Problem.
Hat der Digital Omnibus die Pflicht nicht abgeschafft?
Abgeschwächt, nicht abgeschafft. Der Digital Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 — hat Artikel 4 neu gefasst: Sie müssen die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden weiterhin durch Maßnahmen fördern, aber kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah die Streichung vor; durchgesetzt hat er sich nicht. Zusätzlich wurden die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben.
Für eine Steuerkanzlei ändert das wenig. Wer Anbieter hört, die noch mit der alten Fassung argumentieren, weiß jetzt, wie aktuell deren Material ist.
Wir nutzen gar keine KI. Betrifft uns das trotzdem?
Vermutlich ja. Die Pflicht trifft jedes Unternehmen, in dem KI-Systeme unter eigener Verantwortung eingesetzt werden — und dazu zählen auch KI-Funktionen, die in vorhandener Software mitgeliefert werden. Genau deshalb ist die Bestandsaufnahme Teil des Pakets: Meist ist die Antwort auf die Frage „nutzen wir KI?" eine andere, als die Leitung erwartet.
Bewerten Sie, ob unsere Verträge rechtlich ausreichen?
Nein, und das ist Absicht. Ich bin Ingenieur, kein Anwalt. Ich erhebe den Sachverhalt: welche Werkzeuge laufen, wohin die Daten fließen, welche Vertragsdokumente vorliegen und was darin geregelt ist. Die berufsrechtliche Bewertung liegt bei Ihnen — Sie sind dafür ausgebildet, und im Zweifel steht Ihre Kammer bereit.
Das ist keine Lücke im Angebot, sondern die Arbeitsteilung, die funktioniert: Der schwierige Teil ist nicht die Norm, sondern herauszufinden, was in Ihrem Haus tatsächlich passiert.
Wir arbeiten mit DATEV. Passt das zusammen?
Ja. Ich ersetze nichts, was bei Ihnen läuft. Das Paket regelt den Umgang mit KI in Ihrer Kanzlei — unabhängig davon, ob die Funktionen aus Ihrer Kanzleisoftware, aus einem Fachverlagswerkzeug oder aus einem allgemeinen Chatdienst stammen. Für jedes davon gelten dieselben Fragen.
Verkaufen Sie uns anschließend Software?
Nein. Ich habe kein eigenes KI-Produkt und keine Anbieterprovision. Wenn die Bestandsaufnahme zeigt, dass ein Werkzeug Daten an einen Ort schickt, der für Mandantendaten ungeeignet ist, sage ich Ihnen das — und Sie entscheiden, ob Sie mit Ihrem IT-Dienstleister nachbessern oder mit mir.
Wie viel Zeit kostet uns das?
90 Minuten für das Team, 20 Minuten für die Leitung, und je Mitarbeiter etwa fünf Minuten für den Fragebogen. Mehr nicht. Termine lege ich auf Randzeiten, wenn Ihnen das lieber ist.
Für wen ist das Paket nicht geeignet?
Für Kanzleien, die bereits eine dokumentierte Richtlinie, geschulte Mitarbeitende und geprüfte Verträge haben. Wenn das im Erstgespräch herauskommt, sage ich es Ihnen und Sie sparen sich das Geld. Für sehr große Einheiten ab etwa 40 Mitarbeitenden reicht ein Termin nicht aus — dafür braucht es einen anderen Zuschnitt.
30 Minuten, in denen Sie erfahren, wo Ihre Kanzlei steht.
Kein Verkaufsgespräch. Ich stelle Ihnen sechs Fragen und sage Ihnen danach ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht.